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Welche Strafe bei fahren mit ner nicht zugelassenen SM

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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe bei fahren mit ner nicht zugelassenen SM
BeitragVerfasst: Fr 18. Jun 2010, 08:15 
Schrauber
Schrauber
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Registriert:
Mo 17. Aug 2009, 13:38
Beiträge: 134
Wohnort: Rödermark
Motorrad: BMW R1200GS
Also ich hatte mal vor Jahren genau dieses Erlebnis.
Ich hatte meine damalige Maschine über den Winter abgemeldet und zerlegt, im Frühjahr dann wieder alles zusammengebaut. Dann wollte ich natürlich probieren ob alles läuft. Ich kam genau 100 Meter weit.
Die ganze Sache kam zur Anzeige und ich musste wegen einer Straftat vor den Richter. Dieser erwieß sich noch als gnädig und hat es bei einer Geldstrafe von damals 600,- DM belassen. Ausserdem gab es noch sechs Punkte in Flensburg, die zu allem Übel auch noch 5 Jahre stehenbleiben.
Also es lohnt sich echt nicht.
Gruß Rennato


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe bei fahren mit ner nicht zugelassenen SM
BeitragVerfasst: So 20. Jun 2010, 10:12 
Anfänger
Anfänger

Registriert:
So 20. Jun 2010, 10:04
Beiträge: 6
Motorrad: KTM SMC 2010
In deiner Stelle würde ich zur Zulassungsstelle gehen und mir ein Kurzzeitkennzeichen holen. Vorher noch bei der Versicherung anrufen.

Dann ist dein Motorrad versichert und dir kann nur jemand was, weil du keine Blinker und Licht dran hast, so kannste dann 5 Tage lang fahren, kostet so circa 20€ + Versicherung wenn die Geld wollen. Aber die meisten Versicherungen, wo du schon ein KFZ versichert hast, verlangen nichts oder nur sehr wenig.

Wenn dich dann jemand anhält, dann machst du eine Probefahrt und hast vergessen die Blinker dran zu bauen, weil du dich so gefreut hast, dass der Motor endlich wieder lief, nachdem du den 3 Tage auseinander genommen hast.

mfg


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe bei fahren mit ner nicht zugelassenen SM
BeitragVerfasst: So 20. Jun 2010, 15:09 
Vereinsvorstand
Vereinsvorstand
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Registriert:
Sa 12. Mai 2007, 18:39
Beiträge: 3388
Wohnort: Höchst
Motorrad: Yamaha XT 660 X
wh96 hat geschrieben:
In deiner Stelle würde ich zur Zulassungsstelle gehen und mir ein Kurzzeitkennzeichen holen. Vorher noch bei der Versicherung anrufen.

Dann ist dein Motorrad versichert und dir kann nur jemand was, weil du keine Blinker und Licht dran hast, so kannste dann 5 Tage lang fahren, kostet so circa 20€ + Versicherung wenn die Geld wollen. Aber die meisten Versicherungen, wo du schon ein KFZ versichert hast, verlangen nichts oder nur sehr wenig.

Wenn dich dann jemand anhält, dann machst du eine Probefahrt und hast vergessen die Blinker dran zu bauen, weil du dich so gefreut hast, dass der Motor endlich wieder lief, nachdem du den 3 Tage auseinander genommen hast.

mfg


Weheeee ein neuer :bravo:
Kannst dich ja mal unter dem Thread "Vorstellung" mittels neuen Beitrag vorstellen!

Neue Gesichter sind immer Willkommen! :)



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...kommt auf den Beat drauf an und wie ich mich fühle. Doch zu 99,9 % geb ich mir richtig Mühe!
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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe bei fahren mit ner nicht zugelassenen SM
BeitragVerfasst: So 20. Jun 2010, 15:53 
Drift König
Drift König
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Registriert:
Sa 9. Jun 2007, 15:37
Beiträge: 2081
Zitat Sepp :
Weheeee ein neuer :bravo:
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Des währe auch ein Guide für den Odenwald

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