facebook

youtube
 Verein 

Aktuelle Zeit: Mi 1. Mai 2024, 16:08

Username:   Passwort:   Mich bei jedem Besuch automatisch anmelden  

Topp Rennzelt für 149,- EUR

 Seite 2 von 2 [ 19 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Topp Rennzelt für 149,- EUR
BeitragVerfasst: Fr 30. Aug 2013, 11:26 
Vereinsmitglied
Vereinsmitglied
Benutzeravatar

Registriert:
Mo 5. Sep 2011, 21:26
Beiträge: 1439
Wohnort: Babenhausen
Motorrad: KTM 690 SMC-R
Ich denke man ist nicht verpflichtet ein Schaden sofort zu melden, vielleicht hättest du ja auch den einen oder anderen Riss in Kauf genommen, aber jetzt taugt das ding nichts mehr. Gewährleistung gibt es doch min 12 Monate oder? Verstehe nicht warum das jetzt kein Gewährleistungsfall sein sollte.

Vielleicht kann ja der Okan was daraus machen.



_________________
Gruß Vale
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Topp Rennzelt für 149,- EUR
BeitragVerfasst: Fr 30. Aug 2013, 13:23 
Anfänger
Anfänger
Benutzeravatar

Registriert:
Di 8. Mai 2012, 22:00
Beiträge: 41
Motorrad: SMR511
Na ja, ich habe das Ding schon unter der Rubrik 'Sperrmüll' abgelegt. Ich kauf' mir halt ein anderes.



_________________
DocNob #66
www.PudelRacing.de
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Topp Rennzelt für 149,- EUR
BeitragVerfasst: Fr 30. Aug 2013, 13:57 
Vereinsvorstand
Vereinsvorstand
Benutzeravatar

Registriert:
Sa 12. Mai 2007, 18:39
Beiträge: 3388
Wohnort: Höchst
Motorrad: Yamaha XT 660 X
Vale hat geschrieben:
Ich denke man ist nicht verpflichtet ein Schaden sofort zu melden, vielleicht hättest du ja auch den einen oder anderen Riss in Kauf genommen, aber jetzt taugt das ding nichts mehr. Gewährleistung gibt es doch min 12 Monate oder? Verstehe nicht warum das jetzt kein Gewährleistungsfall sein sollte.

Vielleicht kann ja der Okan was daraus machen.


Hey Leute,

Ui wir sind hier in den tiefen des Kaufrechts Angekommen. Aber alleine mal vom den Grundlagen (hiermit meine ich nicht die eines etwaigen späteren Verfahrens) also lediglich Basics. .:

1. Gewährleistung gibt es keine 12 Monate. Was viele Leute verwechseln sind Gewährleistung und Garantie.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Garantie entsteht durch einen Garantievertrag. Etwa wenn man in nem Laden was kauft und es heißt "sie haben ein Jahr Garantie"

2. Gewährleistung tritt dann ein, wenn ein Mangel an der Kaufsache auftritt.
Hierbei kommt dem Verbraucher eine gesetzliche Beweislastumkehr zu gute die folgendes aussagt:
Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Kauf, wird vermutet, dass diese bereits bei Kauf einen Mangel hatte.
D.h. Konkret:
- der Käufer muss beweisen, dass es sich um einen Mangel handelt (das dürfte der fall sein. Hierin sind alle Mängel ausschlaggebend: die in §434, Instruktionsfehler, Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler)
- sodann wird vermutet, dass der Mangel bereits vorhanden war.

Daher spricht man meist von 6 Monaten Gewährleistung weil es dem Käufer äußerst schwer fallen dürfte zu beweisen, dass der Mangel vorgelegen hat.

3. RF: primäre Nachbesserung - in Form von Nachbesserung oder Nachlieferung.

Nur mal zum Verständnis.
Ps: warum die sog. produkthaftung hier nicht greift möchte ich nun nicht belagern.



Nichts desto trotz hat man immer eine sog. Schadensminderungspflicht.
Und das Ding eben erst nach 5 Monaten reklamieren wenn direkt nach dem 1. aufbauen Fehler auftreten ist genau was darunter fällt.

Wenn du en Auto kaufst und merkst da stimmt was mit dem Getriebe net musste auch direkt Rügen und net erst 5 Monate darum fahren bis es komplett verreckt ggf. Der Motor noch verreckt und du dann sagen"ich will meine Kohle zurück"!


Alles andere ist Kulanz.
Oftmals schicken die lieber en neues wenn se vom Anwalt en Brief bekommen oder ne böse Mail.
Daher kann man da ggf was machen. Mal abgesehen von irgendwelchen Streitgenossenschaftlichen Klagen weil die Dinger ja anscheinend insgesamt Müll sind.

Aber von der Rechtslage her hat die gute Dame garnicht mal so Unrecht!
Womit ich nicht sagen will das es nicht angesehen kann, dass so en Ding keine 5 Monate hält.

Achja. Soviel auch zum Thema Recht haben und Recht bekommen!



_________________
...kommt auf den Beat drauf an und wie ich mich fühle. Doch zu 99,9 % geb ich mir richtig Mühe!
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Topp Rennzelt für 149,- EUR
BeitragVerfasst: Fr 30. Aug 2013, 14:19 
Vereinsmitglied
Vereinsmitglied
Benutzeravatar

Registriert:
Mo 5. Sep 2011, 21:26
Beiträge: 1439
Wohnort: Babenhausen
Motorrad: KTM 690 SMC-R
Sag ich doch ;D



_________________
Gruß Vale
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
 Seite 2 von 2 [ 19 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2

Wer ist online?

Insgesamt ist 1 Besucher online: 0 registrierte, 0 unsichtbare und 1 Gast (basierend auf den aktiven Besuchern der letzten 5 Minuten)
Der Besucherrekord liegt bei 593 Besuchern, die am Mo 29. Apr 2024, 18:56 gleichzeitig online waren.

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.