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Motorradanhänger
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Autor:  Sportster [ Do 22. Jan 2015, 17:14 ]
Betreff des Beitrags:  Motorradanhänger

Suche Motorradtransportanhänger ungebremst bis max. 450 Kg z.B. von Heinemann oder Stema

Autor:  ToM [ Sa 31. Jan 2015, 14:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorradanhänger

Habe ich gerade gesehen und an dich gedacht.
http://www.ebay.de/itm/PKW-Anhanger-Mot ... 3cf198196e

Autor:  Sportster [ So 1. Feb 2015, 06:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorradanhänger

Hey. klasse ToM. Danke für den Hinweis.
Werde ich mal im Auge behalten :o

Autor:  sp!N [ Di 3. Feb 2015, 19:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorradanhänger

Hallo,
nur mal als Tipp, wenn dein Auto 450 KG ziehen darf, darf der Anhänger mehr als 450kg zulässiges Gesamtgewicht in den Papieren haben.

Du darfst nur nicht mehr als 450kg (Hänger inkl. Beladung) ziehen.


Habe auch einen mit 750KG zGG und Auto darf 600 ziehen. der wiegt ca. 150KG leer.
Solange da maximal 450kg drauf sind, ist das vollkommen legal.

Ruf doch mal bei der nächsten Anhängervermietung an (gibt eine auf der Hanauer Landstraße), die kennen sich da bestens aus.


Das zulässige Gesamtgewicht wird erst interessant, wenn es um die Führerscheinklasse geht, also sobald das Leergewicht des Autos geringes als das zGG des Hängers ist oder beides zusammen mehr als 3,5T wiegt, brauchst du den Hängerschein.

Hatte mich da auch selbst letztens drüber informiert.

Gruß

Autor:  sp!N [ Di 3. Feb 2015, 19:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorradanhänger

Hier ein bisschen Lesestoff:

http://www.kochanhaengerwerke.de/sonsti ... iehen.html


Also, lieber gleich einen etwas größeren Hänger nehmen wo auch mal zwei drauf passen - so ein Hänger hält länger als ein Auto und man will ja vielleicht auch mal zu zweit in den Urlaub.

Gruß

Autor:  Rulezz [ Mi 4. Feb 2015, 06:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorradanhänger

Ich empfehle Ihnen, einen Blick auf den ebay oder Amazon, das ist, wo ich die Ware übernehmen

Autor:  ToM [ Sa 7. Feb 2015, 06:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorradanhänger

Hallo Sp!N

ich vermutte mal das es dem Sportster eher um die 100 km/h Regelung geht?!

Neue Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen
auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:

Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.

Die neue Regelung:
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.


1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
...muss entweder beschrieben sein als

PKW
Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss

für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...

darf nicht älter als 6 Jahre sein
müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

zG Anh = X x m Zugfz leer

mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug

Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:

Technische Ausrüstung des Anhängers

ohne hydraulische Stoßdämpfer

mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

Wohnwagen

andere Anhänger

0,3

0,8 bzw. 1,0*

1,1 bzw. 1,2*

Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:

einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, fü r die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,

oder
das Zugfahrzeug…

… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.


5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.

Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.

Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.

6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.

Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.

FAZIT:
Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.

Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.


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Alle Angaben ohne Gewähr! Quelle: TÜV Nord/Böckmann

http://www.boeckmann-anhaengerprofi.com ... er_61.html

Autor:  fasty [ Sa 7. Feb 2015, 17:29 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorradanhänger

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers bedeutet nicht tatsächliches Anhängergewicht !
Das bedeutet: Je größer/schwerer der Anhänger maximal wiegen darf laut Fahrzeugschein, desto schwerer muss das Zugfahrzeug sein, egal wie der Anhänger tatsächlich beladen oder ob der Anhänger leer ist.

Autor:  ToM [ Sa 7. Feb 2015, 19:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorradanhänger

Richtig, genau so ist es!

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